Steuerkommission (Behörde)

Aufgabe:

Die Steuerkommission ist die Veranlagungs- und Einsprachebehörde im ordentlichen Steuererklärungsverfahren von natürlichen Personen. Durch die Delegation veranlagt sie die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern), die Grundstückgewinnsteuer sowie die direkte Bundessteuer (Einkommenssteuer). Sie entscheidet über die Steuerpflicht.
Im Einspracheverfahren entscheidet die Steuerkommission über die eingereichten Einsprachen. Dabei kann sie sämtliche Steuerfaktoren neu festsetzen. Die Steuerkommission besteht aus fünf Mitgliedern, bei deren Wahl sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Protokoll führt der Abteilung Steuern.